Auf Basis der umfassenden Information über die mir zustehenden Widerrufsrechte, stelle ich hiermit das förmliche Ersuchen, dass Ötztal Tourismus bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Vertragserfüllung zur Bereitstellung der Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Summer Card beginnt. Ich bin mir darüber im Klaren, dass dieses Ersuchen den Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – somit mit Zugang der digitalen Summer Card - zur Folge hat. Ich bin mir auch darüber im Klaren, dass ich im Falle eines Rücktritts vor vollständiger Leistungserbringung einen angemessenen Betrag zu zahlen habe, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Alternativ kann die Summer Card ohne ein Ersuchen um vorzeitige Vertragserfüllung in den Informationen des Ötztal Tourismus erworben werden.
Die bei einem Aufenthalt im Ötztal kostenlos ausgehändigte „Guest Card“ ist von einem Ersuchen um vorzeitige Vertragserfüllung ausgenommen.