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Allgemeine Geschäftsbedingungen Mountain Cart Sölden

Mai 2022

  1. Für die Benutzung der Mountaincartstrecke gelten diese AGB. Diese müssen an der Ausgabestelle Mountaincart Sölden Mittelstation unterschrieben werden
  2. Strecke: Die Mountaincartstrecke ist knapp unter 8 Kilometer lang. Diese darf nicht verlassen werden. Die Wartung und Rettungskette wird gleich wie bei der „Bike Republik Sölden“ geregelt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Naturstrecke handelt und diese auch Schläge, Wasserrinnen und Unebenheiten aufweisen kann. Die Strecke ist vorrausschauend und bremsbereit zu benützen. Der Benutzer verpflichtet sich die Fahrgeschwindigkeit dem Können und den Streckenbedingungen anzupassen. Der Benützer erklärt, die Bremsfunktion vor Benutzung der Strecke selbst zu überprüfen und verstanden zu haben.
  3. Sicherheit: Es herrscht Helmpflicht und es ist geschlossenes festes Schuhwerk zu verwenden. Außerdem ist Outdoor angepasste Kleidung zu tragen. Helme werden direkt bei der Ausgabestelle ausgegeben. Der Benutzer verpflichtet ich, die Vorschriften und Sicherheitshinweise, allfällige Markierungen und Anweisungen des Personals zu beachten und einzuhalten
  4. Einweisung: Es gibt für jeden Benutzer direkt bei der Ausgabestelle eine Einweisung durch das Mountaincart Personal
  5. Alter: Kinder unter 12 Jahren ist die Benutzung der Strecke nur in Anwesenheit einer volljährigen Aufsichtsperson erlaubt. Kinder unter 10 Jahren und einer Körpergröße unter 130 cm ist das alleinige Lenken eines Mountaincarts untersagt. Das Mindestalter für mitfahrende Kinder ist 6 Jahre.
  6. Fahren unter jeglichem Drogeneinfluss ist untersagt.
  7. Personenversicherung ist Sache des Mountaincart Benutzers.
  8. Die Benutzung ist nur während der Betriebszeiten der Bahn erlaubt. Ein Anhalten ist strikt untersagt.
  9. Der Benutzer verpflichtet sich, allfällige Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Benützung entstanden sind, unverzüglich zu melden.
  10. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jedweder Art gegenüber dem Betreiber ist ausgeschlossen. Die Benützung der Strecke erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko